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28.04.2024
28.04.2024
14241 Amtsgericht München

Geld in Steckdose: Mieterin hat keinen Anspruch auf das in ihrer Wohnung entdeckte Geld

08.03.2021Das Amtsgericht München wies durch Urteil vom 04.12.2020 die Klage der früheren Mieterin einer Wohnung in München-Steinhausen gegen die noch unbekannten Erben eines Vormieters, vertreten durch die Nachlasspflegerin, auf Herausgabe eines Teilbetrages von 1.500 Euro von dem in der Wohnung gefundenen Bargeld ab.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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