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27.04.2024
27.04.2024
11209 Oberlandesgericht Stuttgart

Diebstahl von Bargeld in Höhe von 6.100 DM zu Lasten des Erblassers rechtfertigt Entziehung des Pflichtteils

07.05.2020Der Diebstahl von Bargeld in Höhe von 6.100 DM zu Lasten des Erblassers rechtfertigt die Entziehung des Pflichtteils wegen schweren vorsätzlichen Vergehens im Sinne von § 2333 Abs. 1 Nr. 2 BGB. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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