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27.04.2024
27.04.2024
22127 Diebstahlverdacht

Verdächtigung als Laden­dieb: Kann man wegen der fal­schen Verdäch­tigung des Laden­­dieb­stahls Schmerzens­­geld ver­langen?

20.02.2024Die meisten Kaufhäuser beschäftigen zum Schutz vor Laden­diebstahl Haus­detektive. Die Laden­detektive patrouillieren durch die Verkaufs­flächen und halten Ausschau nach möglichen Dieben. Unterstützt werden sie von Kameras und elektronischer Diebstahl­sicherung. So mancher Langfinger wurde dadurch auf frischer Tat ertappt. Aber es kommt auch vor, dass vollkommen Unschuldige des Laden­diebstahls verdächtigt werden. Einige von diesen falsch Verdächtigten fühlen sich durch den Vorwurf des Diebstahls und der damit einhergehenden Prozedur, wie das Festhalten in einem Büro oder die Benachrichtigung der Polizei, in ihren Rechten verletzt und klagen auf Schmerzens­geld. Doch kann man überhaupt wegen eines zu Unrecht verdächtigten Laden­diebstahls Schmerzens­geld ...Weiterlesen auf www.refrago.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.refrago.de
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