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28.04.2024
28.04.2024
18420 Oberlandesgericht Düsseldorf

Gegenleistung für mietweise Ge­brauchs­überlassung können auch Dienstleistungen im Form von Be­ratungs­tätigkeiten sein

06.05.2022Für eine mietweise Ge­brauchs­überlassung kann auch eine andere Gegenleistung als Geld vereinbart werden, wie etwa Dienstleistungen in Form von Beratertätigkeiten. In diesem Fall besteht für den Vermieter kein Anspruch auf Zahlung von Geld. Dies hat Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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