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29.04.2024
29.04.2024
12396 Bundesverwaltungsgericht

Gebührenbemessung nach Verwaltungsaufwand bei Informations­ansprüchen rechtmäßig

15.10.2020Eine Gebühr i.H.v. 235 € für die Herausgabe von Abschriften auf Grundlage des Informations­freiheits­gesetzes, bei der ein Verwaltungsaufwand von ca. vier Stunden entsteht, sei nicht ermessensfehlerhaft und verletze nicht das sog. Abschreckungsverbot. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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