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27.04.2024
27.04.2024
20477 Oberverwaltungsgericht Münster

Keine weitere Auskunft aus Verfassungs­schutz­akten zu der Partei Die Linke

12.04.2023Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat es zu Recht abgelehnt, den Klägern, einer Bundestags­abgeordneten sowie einem vormaligen, langjährigen Abgeordneten der Partei Die Linke, weitere Auskunft über die beim Bundesamt für Verfassungsschutz gespeicherten personenbezogenen Daten in Akten zu der Partei sowie ihren Vorgänger- und Unterorganisationen zu erteilen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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