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28.04.2024
28.04.2024
19084 Verwaltungsgericht Trier

Verwahrungskosten von 2.331 Euro für ein Kfz-Kennzeichen sind unverhältnismäßig

10.08.2022Kosten in Höhe von 2.331,- EUR für die Verwahrung eines Kfz-Kennzeichens für die Dauer von nahezu einem Jahr sind unverhältnismäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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