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30.04.2024
30.04.2024
11706 Oberlandesgericht Karlsruhe

Für Kraftfahrer geltender Grenzwert der absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille nicht ohne Weiteres auf Pedelec-Fahrer übertragbar

24.07.2020Der für Kraftfahrer geltende Grenzwert zur absoluten Fahruntüchtigkeit von 1,1 Promille ist nicht ohne Weiteres auf Pedelec-Fahrer übertragbar. Für die Beurteilung der absoluten Fahruntüchtigkeit kommt es nicht darauf an, ob Pedelecs als Kraftfahrzeuge einzustufen sind. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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