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29.04.2024
29.04.2024
19473 Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt

Trunkenheitsfahrt mit Fahrrad auf gemeinsamen Fuß- und Radweg im Glauben Fußweg zu befahren rechtfertigt Anordnung zur Beibringung eines MPU-Gutachtens

06.10.2022Begeht ein Radfahrer eine Trunkenheitsfahrt mit einer BAK von 1,85 Promille auf einem gemeinsamen Fuß- und Radweg im Glauben, einen Fußweg zu benutzen, rechtfertigt dies gemäß § 13 Nr. 2c FeV die Anordnung zur Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens. Kommt der Radfahrer dieser Pflicht nicht nach, kann ihm die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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