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27.04.2024
27.04.2024
20385 Verwaltungsgericht Berlin

Verkehrsberuhigung in der Bergmannstraße rechtmäßig

23.03.2023Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass die im Juli 2021 zur Verkehrsberuhigung in der Bergmannstraße getroffenen straßen­verkehrs­behördlichen Anordnungen rechtmäßig sind. In der Bergmannstraße wurde zwischen Nostitzstraße und Zossener Straße eine Einbahnstraße und ein Zweirichtungsradweg eingerichtet, auf denen ein Tempolimit von 10 km/h gilt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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