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28.04.2024
28.04.2024
21211 Kanzlei Wagner Halbe Rechtsanwälte

Fristlose Kündigung bei Verletzung der Rücksicht­nahmepflicht

24.06.2022Arbeitsvertragliche Rücksicht­nahmepflichtEin solcher, eine fristlose Kündigung rechtfertigender „wichtiger Grund“ kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeits­gerichts im Einzelfall auch in der erheblichen Verletzung arbeitsver­traglicher Rücksicht­nahmepflichten liegen. Die Pflicht des Arbeitnehmers, auf die geschäftlichen Interessen des Arbeitgebers Rücksicht zu nehmen, umfasst auch die Pflicht, über die Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse oder persönlichen Umstände oder Verhaltensweisen von Vorgesetzten und Kollegen sowie des Arbeitgebers Stillschweigen zu wahren. Wird durch die Verletzung der arbeitsver­traglichen Rücksicht­nahmepflicht das für die Erfüllung des Arbeitsvertrags notwendige ...Weiterlesen auf www.wagnerhalbe.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.wagnerhalbe.de
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