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29.04.2024
29.04.2024
15401 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Frist für den Abstand zwischen mündlicher Verhandlung und Urteil gilt nicht für Schiedsverfahren

28.05.2021Weder die Entscheidung über die Kostenquote und die Höhe der zu erstattenden Kosten noch im Raum stehende Erinnerungslücken bei Ablauf von ca. einem Jahr zwischen mündlicher Verhandlung und Schiedsspruch stehen der Vollstreckbar­erklärung eines Schiedsspruchs entgegen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit heute veröffentlichter Entscheidung zahlreiche Verfahrensrügen einer Antragstellerin, die vom Schiedsgericht zur Zahlung von über drei Mio. € verurteilt worden war, zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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