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30.04.2024
30.04.2024
19042 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Übersetzung von Zeugenaussagen im Schiedsverfahren auch durch nicht beeidigte Person aus dem Lager einer der Parteien zulässig

03.08.2022Die Parteien eines Schiedsverfahrens können sich darauf einigen, dass die Übersetzung etwa von Zeugenaussagen auch durch nicht formal qualifizierte Personen erfolgt, die darüber hinaus im Lager einer der Parteien des Schiedsverfahrens stehen können. Das Schiedsgericht hat bei der Ausgestaltung des Verfahrens einen ebenso großen Spielraum wie die Parteien. Haben die Parteien keine konkreten Vereinbarungen getroffen, verstößt es damit nicht gegen den ordre public, wenn ein Schiedsgericht eine Zeugenaussage von einer nicht allgemein beeidigten Person aus dem Lager der Antragstellerin vornehmen lässt. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat mit einer Entscheidung einen Schiedsspruch über rund 830.000 € für vollstreckbar erklärt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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