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05.05.2024
05.05.2024
15187 Verwaltungsgericht Mainz

Steuerfahnder darf als Zeuge in Prozessen aussagen

14.05.2021Die Genehmigung zur Aussage als Zeuge in einem zivilrechtlichen Schadens­ersatz­prozess darf der Dienstherr nicht allein deshalb versagen, weil der Beamte wegen seines Einsatzes als Steuerfahnder voraussichtlich auch in einem Strafverfahren zu demselben Sachverhalt wird aussagen müssen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Mainz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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