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03.05.2024
03.05.2024
19454 Bundesfinanzhof

Unangekündigte Wohnungs­besichtigung durch das Finanzamt zur Überprüfung eines Arbeitszimmers

04.10.2022Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass eine unangekündigte Wohnungs­besichtigung durch einen Beamten der Steuerfahndung als sog. Flankenschutzprüfer zur Überprüfung der Angaben der Steuerpflichtigen zu einem häuslichen Arbeitszimmer rechtswidrig ist, wenn die Steuerpflichtige bei der Aufklärung des Sachverhalts mitwirkt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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