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01.05.2024
01.05.2024
20602 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Unwirksamer Schiedsspruch bei fehlender Unterzeichnung durch alle Schiedsrichter und unzureichendem Verhinderungs­vermerk

05.05.2023Ein Schiedsspruch ist grundsätzlich persönlich und eigenhändig von allen beteiligten Schiedsrichtern zu unterschreiben. Sofern ein Schiedsrichter nicht zur Unterschrifts­leistung in der Lage ist, muss sich aus dem Verhinderungs­vermerk sowohl die Tatsache der Verhinderung als auch deren Grund ergeben. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main stellte die Unwirksamkeit eines Schiedsspruchs fest, da die dritte Unterschrift fehlte, ohne dass dem Verhinderungs­vermerk der Grund für das Fehlen entnommen werden konnte.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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