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22.07.2025
22.07.2025
26233 Bruns & Dreyer - Kanzlei für Erbrecht & Familienrecht

§ 35 BeurkG – keine Formnichtigkeit aufgrund fehlender Unterschrift des Notars

22.07.2025Ist eine Niederschrift über die Errichtung einer Verfügung von Todes wegen nicht von einem Notar oder einer Notarin unterschrieben, ist die Verfügung nicht unbedingt unwirksam.Weiterlesen auf bruns-dreyer.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf bruns-dreyer.de
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