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03.05.2024
03.05.2024
12524 Oberlandesgericht Brandenburg

Fremdunterbringung des Kindes trotz freiwilliger Bereitschaft zur Familienhilfe bei fehlender Problemeinsicht des Elternteils

05.11.2020Selbst wenn ein Elternteil sich bereit erklärt Familienhilfe in Anspruch zu nehmen, ist eine Fremdunterbringung des Kindes aus Kindeswohlgründen erforderlich, wenn beim Elternteil die Problemeinsicht fehlt. In diesem Fall stellt eine Auflage zur Annahme von Familienhilfe kein milderes Mittel gegenüber der Fremdunterbringung dar. Dies hat das Oberlandesgericht Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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