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25.05.2025
25.05.2025
25705 Kanzlei am Südstern

Feiertagszuschläge im öffentlichen Dienst: Ein Fall aus NRW

05.02.2025Am 01. August 2024 entschied das Bundesarbeits­gericht über einen Fall, der für Beschäftigte im öffentlichen Dienst interessant sein kann. (Az.: 6 AZR 38/24). Es ging um die Frage, ob ein Arbeitnehmer, der an einem gesetzlichen Feiertag seines regelmäßigen Beschäftigungsortes in einem anderen Bundesland arbeitet, Anspruch auf Feiertagszuschläge hat.Der Kläger, eine technische Fachkraft, ist beim Universitäts­klinikum Münster angestellt und im Wege der Personalgestellung bei einer ebenfalls in Münster ansässigen GmbH eingesetzt. Sein regelmäßiger Beschäftigungsort befindet sich somit in Nordrhein-Westfalen. Auf das Arbeitsverhältnis des Klägers findet der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) Anwendung. ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
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