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27.04.2024
27.04.2024
21822 Landgericht Nürnberg-Fürth

Fehlende Begründung des Tatverdachts in Durch­suchungs­beschluss in Steuerstrafsache wegen Rücksicht auf Steuergeheimnis

13.09.2023Mit Rücksicht auf das Steuergeheimnis kann es gerechtfertigt sein, in einem Durch­suchungs­beschluss in einer Steuerstrafsache den Tatverdacht nicht zu begründen. Das Steuergeheimnis verbietet es, Dritten gegenüber aus Steuer­straf­verfahren bekanntgewordene personenbezogene Daten zu ofenbaren. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Nürnberg-Fürth hervor.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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