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28.04.2024
28.04.2024
10146 Finanzgericht Rheinland-Pfalz

Fahrt­kosten­berechnung: Feuerwehrmann hat bei Arbeit an verschiedenen Einsatzstellen keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte"

09.01.2020Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein Feuerwehrmann, der nach seinem Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seinen Dienst an verschiedenen Einsatzstellen zu leisten, keine sogenannte "erste Tätigkeitsstätte" hat. Dies hat zur Folge, dass er für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht nur die Entfernungs­pauschale, sondern die tatsächlichen Fahrtkosten als Werbungskosten geltend machen kann.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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