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28.04.2024
28.04.2024
19645 Bundesfinanzhof

Abzug von Taxikosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz lediglich in Höhe der Entfernungs­pauschale

08.11.2022Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer für seine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz auch bei Nutzung eines Taxis lediglich in Höhe der Entfernungs­pauschale Aufwendungen als Werbungskosten von der Steuer absetzen kann.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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