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29.04.2024
29.04.2024
16891 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Erste Bauarbeiten für den Fehmarnbelt-Tunnel können beginnen

01.10.2021Das Schleswig-Holsteinischen Ober­verwaltungs­gericht hat den Weg frei gemacht für den Beginn erster Bauarbeiten für die Feste Fehmarnbeltquerung. In zweiter Instanz wurde entschieden, dass die vorläufig verfügte Einweisung in den Besitz von Grundstücken im Bereich des Fährhafens Puttgarden, die für die Bauarbeiten benötigt werden, rechtmäßig ist und deshalb von den Vorhabenträgern schon vollzogen werden darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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