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02.05.2024
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11535 Bundesverwaltungsgericht

Empfängnis­verhütende Mittel können beihilfefähig für andere Krankheiten sein

01.07.2020Kontrazeptiva, deren arzneimittel­rechtliche Zulassung auf die Empfängnisverhütung beschränkt ist, können nach der Sächsischen Beihilfeverordnung beihilfefähig sein, wenn sie aus Anlass einer Krankheit verordnet werden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht in Leipzig entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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