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28.04.2024
28.04.2024
18451 Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg

Einmaliger Erwerb einer geringen Menge Marihuana im Alter von 14 Jahren rechtfertigt keinen Ausschluss von Bewerbung für Polizei­vollzugs­dienst

11.05.2022Ein einmaliges Fehlverhalten in Form des Erwerbs einer geringen Menge von Marihuana im Alter von 14 Jahren rechtfertigt nicht den Ausschluss aus der Bewerbung für den Polizei­vollzugs­dienst. Der reflektierte Umgang des Bewerbers mit dem Fehlverhalten spricht nicht für eine fehlende charakterliche Eignung. Dies der Ver­waltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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