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27.04.2024
27.04.2024
13992 Hessisches Finanzgericht

Einbehaltene ausländische Quellensteuer kann auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden

19.02.2021Einbehaltene ausländische Quellensteuer auf Kapitalerträge kann auch auf die inländische Gewerbesteuer angerechnet werden, sofern das entsprechende Doppel­besteuerungs­abkommen (DBA) deren Anrechnung auf inländische Steuern vom Einkommen vorsieht. Dies hat das Hessische Finanzgericht entschieden. Gegen die Entscheidung wurde nun Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt (Az. I R 8/21).Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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