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29.04.2024
29.04.2024
19733 Finanzgericht Münster

Gewinn aus der Veräußerung eines mit atypischer Unterbeteiligung belasteten Kommanditanteils ist nur teilweise gewerbe­steuer­pflichtig

24.11.2022Wird ein Kommanditanteil veräußert, der mit einer atypischen Unterbeteiligung belastet ist, unterliegt der Veräußerungsgewinn nur insoweit der Gewerbesteuer, als er auf den belasteten Anteil entfällt. Im Hinblick auf den unbelasteten Anteil bleibt er dagegen steuerfrei. Dies hat das Finanzgericht Münster entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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