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28.08.2025
28.08.2025
26923 Landgericht Frankenthal (Pfalz)

Ein für den Reitsport gekauftes Pferd muss auch bei Gewährleis­tungsausschluss als Sportpferd geeignet sein

28.08.2025Auch die Verkäuferin eines Pferdes kann - wie bei einer Sache - wirksam ausschließen, für „Mängel“, also Krankheiten oder körperliche Gebrechen des Tieres einzustehen. Ein solcher Haftungsausschluss hat aber Grenzen, wie das Landgericht Frankenthal festgestellt hat. Kommt beim Verkauf klar zum Ausdruck, dass ein Sportpferd gesucht wird, so darf sich die Käuferin darauf verlassen, dass das Tier dafür auch tatsächlich geeignet ist. Das gilt auch dann, wenn die Haftung ansonsten schriftlich ausgeschlossen ist. Die Klage einer Hobbyreiterin, die das gekaufte Pferd zurückgeben und ihr Geld zurückhaben wollte, hatte deshalb Erfolg.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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