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22.09.2025
22.09.2025
27074 Oberlandesgericht Frankfurt am Main

Reitverein haftet nicht für Nageltritt eines Pferdes auf dem Außengelände

22.09.2025Tritt sich ein Pferd auf einem von einem Reitverein bewirtschafteten Außengelände einen einzelnen Nagel in den Huf, während der Reitverein regelmäßig zumutbare Sicherheits­maßnahmen vorgenommen hat, verwirklicht sich infolge schicksalhaften Verlaufs ein allgemeines Lebensrisiko. Der beklagte Reitverein hat dafür regelmäßig nicht einzustehen. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat die Klage der Eigentümerin des Pferdes auf Ersatz von Behandlungskosten zurückgewiesen.Weiterlesen auf www.urteile.newsLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.urteile.news
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