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28.04.2024
28.04.2024
13093 Verwaltungsgericht München

Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat kein Anspruch auf Nachbarschutz gegen genehmigte Errichtung eines Neubaus mit 4 Stockwerken

18.12.2020Der Eigentümer eines 11-stöckigen Wohnhauses hat keinen Anspruch auf Nachbarschutz gegen die genehmigte Errichtung eines 4 Stockwerke hohen Neubaus auf dem Nachbargrundstück. Eine Verletzung subjektiver Rechte des Nachbarn liegt nicht vor. Dies hat das Verwaltungsgericht München entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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