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09.11.2025
09.11.2025
27329 Kanzlei Nussmann

Digitales Erbe – Facebook, Google & Co.

04.11.2025Online-Konten sind vererbbarOb Social Media, Streaming-Abos oder Cloud-Speicher – die Rechte und Pflichten gehen auf die Erben über. Das heißt: Erben haben Anspruch auf Zugang, aber auch die Pflicht, etwaige Verträge zu kündigen oder Kosten zu tragen.Wer seine Erben entlasten will, sollte rechtzeitig festlegen, wer Zugriff auf digitale Konten haben soll. Das geht über Testamente, Vorsorgevollmachten oder spezielle Passwort-Manager.Das digitale Erbe wird oft unterschätzt – dabei betrifft es uns alle. Wer rechtzeitig vorsorgt, erspart seinen Angehörigen mühsame Auseinander­setzungen mit Plattformbetreibern.Lassen Sie sich beraten – IhrErbrecht  ist unser Anliegen . Unsere erfahrene Fachanwältinfür Familienrecht & Erbrecht kämpft für Ihr ...Weiterlesen auf www.kanzlei-nussmann.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kanzlei-nussmann.de
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