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29.09.2023
21380 Brinkmann Rechtsanwälte

Das Hinweisge­berschutzgesetz (HinSchG)

18.07.2023Das Hinweisge­berschutzgesetz (HinSchG)Am 2. Juli 2023 ist nach diversen Anläufen das Hinweisge­berschutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es setzt die sog. EU-Whistleblower-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden) in deutsches Recht um. Ziel des Gesetzes ist der Schutz von Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Rechts- und Regelverstöße erlangt haben („hinweisgebende Personen“) und diese melden bzw. offenlegen. Dies geht mit einigen neuen Herausforderungen für Arbeitgeber in Form von Unternehmen und Behörden („Beschäftigungsgeber“) einher. ...Weiterlesen auf www.brinkmann-ra.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.brinkmann-ra.de
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