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28.04.2024
28.04.2024
15288 Oberlandesgericht Hamm

DNA-Entnahme bei vielfachem unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

27.05.2021Bei einem Vielfachen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge liegt eine Straftat von erheblicher Bedeutung im Sinne von § 81 g StPO vor, so dass die Entnahme von DNA beim Täter zwecks späterer Identitäts­feststellung zulässig ist. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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