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30.04.2024
30.04.2024
11015 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Coronabedingtes Verbot von Ferienhaus-Vermietung bleibt in Brandenburg bestehen

27.04.2020Das Oberverwaltungs­gerichts Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 23.04.2020 abgelehnt, § 7 Abs. 4 Satz 1 SARS-Co-2-Eindämmungs­verordnung des Landes Brandenburg vorläufig außer Vollzug zu setzen. Nach dieser Vorschrift ist es Betreibern von Beherbergungs­stätten, Campingplätzen, Wohnmobil­stellplätzen sowie privaten und gewerblichen Vermietern oder Verpächtern von Ferienwohnungen und Ferienhäusern und vergleichbaren Angeboten untersagt, Personen zu touristischen Zwecken wie Freizeitreisen zu beherbergen.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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