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27.04.2024
27.04.2024
17902 Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht

Corona Virus: Kein Anspruch auf Ausstellung einer Bescheinigung über den Status "genesen" über 90 Tage hinaus

21.02.2022Die Ende November und Anfang Dezember positiv auf das SARS-CoV-2 Virus getesteten Antragsteller haben keinen Anspruch auf Erteilung einer Bescheinigung gegen den Kreis Herzogtum Lauenburg mit dem Inhalt, dass sie seit der positiven Testung 180 Tage als genesen gelten. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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