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29.04.2024
29.04.2024
18012 Verwaltungsgericht Minden

Verwaltungsgericht Minden: Eilanträge gegen Verkürzung des Genesenenstatus erfolglos

07.03.2022Personen, die über ein positives PCR-Testergebnis verfügen und deren Genesenenstatus durch verschiedene Landes- und Bundesverordnungen von 6 Monaten auf 90 Tage verkürzt worden ist, haben keinen Anspruch auf vorläufige Feststellung, dass die Verkürzung für sie nicht gilt. Das Verwaltungsgericht Minden hat in sechs Verfahren entschieden und mit Beschlüssen gegen die Kreise Lippe, Höxter und Bielefeld bzw. die Stadt Blomberg gerichtete Eilanträge abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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