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29.04.2024
29.04.2024
18063 Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht

Niedersächsisches Oberverwaltungs­gericht: Verkürzung des Genesenenstatus voraussichtlich rechtswidrig

15.03.2022Das Niedersächsische Oberverwaltungs­gericht hat die Verkürzung des sogenannten Genesenenstatus von sechs auf drei Monate durch § 2 Nr. 5 der Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmV) in der Fassung vom 14. Januar 2022 in einem Eilverfahren als voraussichtlich rechtswidrig eingestuft und vorläufig festgestellt, dass die Antragstellerin hinsichtlich ihrer Tätigkeit als Zahnärztin für sechs Monate als genesen gelte. Für diesen Zeitraum unterfalle sie noch nicht der in § 20 a Abs. 1 des Infektionsschutz­gesetzes (IfSG) geregelten einrichtungs­bezogenen Impfpflicht, die gemäß Satz 1 Nr. 1 lit. h) dieser Vorschrift auch für Personen gelte, die in Zahnarztpraxen arbeiteten.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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