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28.04.2024
28.04.2024
17980 Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg

Eilanträge gegen die Verkürzung des Genesenenstatus können nicht gegen die Bundesrepublik Deutschland gerichtet werden

01.03.2022Ob die Verkürzung des Genesenenstatus auf 3 Monate rechtmäßig ist, kann nicht in einem Eilverfahren geprüft werden, das sich gegen die Bundesrepublik Deutschland richtet. Vielmehr kann die Rechtmäßigkeit der Verkürzung des Genesenenstatus nur mittelbar im Verfahren gegen die zuständige Gesundheitsbehörde geprüft werden. Dies hat das Oberverwal­tungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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