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05.05.2024
05.05.2024
12785 Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein

Corona-Teil-Lockdown: Gaststätten und Tattoo-Studios dürfen in Schleswig-Holstein nicht öffnen

11.11.2020Mit Beschluss hat der für das Infektionsschutz­recht zuständige 3. Senat den Antrag eines Flensburger Unternehmens gegen den von der Landesregierung untersagten Betrieb von Gaststätten und gegen die untersagte Erbringung von Dienstleistungen mit Körperkontakt in Tattoo-Studios als unbegründet abgelehnt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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