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28.04.2024
28.04.2024
14616 Arbeitsgericht Bautzen

Corona-Sonderzahlungen an Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz

13.04.2021Die Corona-Sonderzahlungen an einen Dachdecker unterliegen nicht dem Pfändungsschutz für sonstige Einkünfte nach § 850 i Abs. 1 ZPO. Dies hat das Arbeitsgericht Bautzen entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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