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28.04.2024
28.04.2024
19132 Landgericht Hannover

Corona-Sonderzahlung für Lehrer als unpfändbare Erschwerniszulage

16.08.2022Die Corona-Sonderzahlung an Lehrer kann als unpfändbare Erschwerniszulage gemäß § 850 a Nr. 3 ZPO zu werten sein. Denn eine Erschwernis liegt auch bei psychischen und physischen Belastungen vor. Dies hat das Landgericht Hannover entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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