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28.04.2024
28.04.2024
17827 Landgericht Berlin

Corona-Pandemie: Ohne behördliche Schließungs­anordnung kein Recht des Mieters zur Kündigung des Gewerbe­miet­verhältnisses

10.02.2022Ist ein Gewerbe während der Corona-Pandemie nicht von einer behördlichen Schließungs­anordnung betroffen, besteht kein Recht zur Kündigung des Mietverhältnisses nach § 313 Abs. 3 Satz 2 BGB. Zudem steht dem Vermieter ein Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe zu, wenn der Gewerbemieter seinen Betrieb schließt und damit gegen die vertragliche Betriebspflicht verstößt. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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