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02.05.2024
02.05.2024
19246 Bundesgerichtshof

Corona-Pandemie - BGH zum Rücktritt von vorgesehenen Pauschalreisen wegen Covid 19: Seniorin durfte stornokostenfrei im Juni 2020 von für sie risikoreicher Flusskreuzfahrt zurücktreten

01.09.2022Grundsätzlich können Pauschalurlauber vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Dem Reiseveranstalter steht dann eine angemessene Entschädigung zu (die Stornokosten). Dabei kommt es aber immer auf den Einzelfall an. Eine 84-jährige Frau, die im Juni 2020 eine Flusskreuzfahrt auf der Donau machen wollte, durfte laut BGH Anfang Juni 2020 stornokostenfrei von ihrer Reise zurücktreten. Zum Zeitpunkt der Buchung sei ihr Alter noch völlig egal gewesen, in der Pandemie aber plötzlich zum Risikofaktor geworden. Das Ansteckungsrisiko wegen der beengten Verhältnisse an Bord sei deutlich größer gewesen als zu Hause. Auch habe es noch keine Impfungen und Therapien gegeben.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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