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03.05.2024
03.05.2024
23616 ANWALTSHAUS

Cannabis zwar legalisiert, aber Vorsicht!

23.04.2024Der Gesetzgeber hat geschwiegen, der BGH hat gesprochen!Grenzwert weiterhin 7,5 Gramm THC!Die vom Gesetzgeber offen gelassene Frage, welcher Grenzwert für die nicht geringe Menge THC mit Inkrafttreten des KCanG gelten soll, wurde nun vom BGH erstmalig entschieden. Es bleibt beim bisherigen Grenzwert von 7,5 g THC. Ab diesem Wert liegt ein besonders schwerer Fall vor – das Regelbeispiel des § 34 Abs. 3 S. 2 Nr. 4 KCanG.Das ist ein echter Paukenschlag. Der Gesetzgeber hatte den sehr wichtigen Grenzwert für die nicht geringe Menge bewusst offen gelassen und der Rechtsprechung "mit auf den Weg gegeben", den Grenzwert nach oben anzupassen. So heißt es noch in der Gesetzesbegründung, es sei "nach Inkrafttreten des KCanG davon auszugehen, dass die Höhe ...Weiterlesen auf www.anwaltshaus.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.anwaltshaus.de
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