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28.04.2024
28.04.2024
10059 Verwaltungsgericht Koblenz

Bußgeldbehörde darf Verfahren nicht vorschnell einstellen und Fahrzeughalter Führen eines Fahrtenbuchs auferlegen

18.12.2019Teilt ein Fahrzeughalter mit, dass nicht er, sondern einer seiner beiden Zwillingssöhne einen Geschwindigkeits­verstoß mit seinem Fahrzeug begangen habe, und macht er im Übrigen von seinem Zeugnis­verweigerungs­recht Gebrauch, darf die Bußgeldbehörde das Verfahren nicht vorschnell einstellen und dem Halter die Führung eines Fahrtenbuchs auferlegt werden. Vielmehr muss die Behörde zunächst die Söhne des Halters befragen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Koblenz.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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