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27.04.2024
27.04.2024
22905 Oberlandesgericht Karlsruhe

Verwertbarkeit der Angaben zur Begründung eines Gewaltschutzantrags im Strafverfahren trotz Zeugnis­verweigerungs­rechts

26.02.2024Macht eine Zeugin in einem Strafverfahren gegen ihren Ehemann von ihrem Zeugnis­verweigerungs­recht Gebrauch, so bleiben ihre Angaben gegenüber dem Familiengericht zur Begründung eines Gewaltschutzantrags verwertbar. Die Vorschritt des § 252 StPO greift in diesem Fall nicht, da sie nur für amtlich initiierte Vernehmungen gilt. Dies hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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