wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen
 
28.04.2024
28.04.2024
22323 Kanzlei am Südstern

Bundesver­fassungsgericht erklärt § 362 V StPO für verfassungswidrig

03.11.2023» Da waren es nur noch vier: Das Bundesver­fassungsgericht hat am 31.10.2023 (2 BvR 900/22) den erst Ende 2021 von der großen Koalition eingeführten § 362 Nr. 5 StPO für verfassungswidrig erklärt.Diese Norm ermöglichte es, dass rechtskräftig freigesprochene Angeklagte erneut der Prozess gemacht werden konnte, sofern neue Beweismittel auftauchten, die bezeugen dass der freigesprochene Angeklagte sich wegen Mordes, Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit oder Kriegsverbrechen strafbar gemacht hat.Verfassungs­rechtlicher und historischer HintergrundIm Mittelpunkt steht der schon im römischen Recht etablierte Rechtsgrundsatz „ne bis in idem“, der sich im strafrechtlichen Doppelbestra­fungsverbot des Art. 103 III GG ...Weiterlesen auf kanzlei-am-suedstern.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf kanzlei-am-suedstern.de
kanzlei-am-suedstern.de mehr von kanzlei-am-suedstern.de
URL dieser Seite: https://www.recht-aktuell.de/Bundesverfassungsgericht_erklaert_362_V_StPO_fuer_verfassungswidrig