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29.04.2024
29.04.2024
15037 Bundessozialgericht

Bürgermeister und Ortsvorsteher: Sozial­versicherungs­pflicht bei Eingliederung in die Verwaltungs­organisation und aufwands­überschreitender Entschädigung

11.05.2021Die Sozial­versicherungs­pflicht aufgrund Beschäftigung von Ortsvorstehern und Bürgermeistern ist nicht ausgeschlossen, weil sie ihre Tätigkeit zugleich als Ehrenbeamte ausüben. Vielmehr kommt es auch bei diesen Organen juristischer Personen des öffentlichen Rechts darauf an, inwieweit sie in ihrer Tätigkeit Weisungen unterliegen und konkret in Verwaltungsabläufe eingegliedert, zum Beispiel Dienstvorgesetzte sind. Dies hat das Bundessozialgericht in zwei Revisionsverfahren entschieden.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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