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28.04.2024
28.04.2024
15192 Verwaltungsgericht Osnabrück

Boulderhalle in Osnabrück darf unter engen Voraussetzungen des Infektions­schutz­gesetzes als Sportanlage weiter betrieben werden

14.05.2021Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat dem Eilantrag der Betreiberin einer Kletter-/Boulderhalle in Osnabrück stattgegeben und festgestellt, dass die Halle vorläufig unter den Voraussetzungen des § 28 b Abs. 1 Nr. 6 des Infektions­schutz­gesetzes (IfSG) (weiter) betrieben werden darf.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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