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28.04.2024
28.04.2024
14756 Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht

Sonnenstudio im Kreis Segeberg darf vorerst wieder öffnen

22.04.2021Ein Sonnenstudio in Kaltenkirchen (Kreis Segeberg) darf entgegen der coronabedingten Schließungs­anordnung des Kreises vorerst wieder öffnen. Das hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht entschieden. Die Entscheidung hat jedoch keine unmittelbaren Auswirkungen auf andere Sonnenstudios im Kreis Segeberg, weil die durch eine Allgemeinverfügung des Kreises ausgesprochene Schließungs­anordnung ihnen gegenüber weiterhin vollziehbar bleibt.Weiterlesen auf www.kostenlose-urteile.deLesen Sie hier den vollständigen Artikel auf www.kostenlose-urteile.de
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